
Wir wahren Ihre Rechte
| Das Einhalten der Schweigepflicht, der korrekte Umgang mit Patienten- wie auch mit Personaldaten ist für uns selbstverständlich. Wenn wir uns in Ausübung unserer beruflichen Tätigkeit gegenseitig informieren, erfolgt dies stets unter Wahrung der nötigen Diskretion. Sorgfalts- und Schweigepflicht Es ist den Mitarbeitenden des Spitals untersagt, Informationen über Krankheiten und das Befinden sowie über alle persönlichen Angelegenheiten von Patienten, von deren Angehörigen oder deren Angestellten anderen weiterzugeben oder zu verwerten. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Austritt der Patientin oder des Patienten sowie nach einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Die Verletzung der Schweigepflicht ist nach Art. 321 des Strafgesetzbuches strafbar. Angestellte des Spitals dürfen sich als Partei, Zeugen oder gerichtliche Sachverständige über Wahrnehmungen in Ausübung ihrer Obliegenheiten nur äussern, wenn sie von der Spitalleitung dazu ermächtigt worden sind. Patienten Am Empfang beim Haupteingang sowie in den Zimmern liegt eine Orientierungsbroschüre „Meine Rechte und Pflichten“ der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich auf, anhand derer sich die Patientinnen und Patienten informieren können. |
Standort Horgen
und Notfallstation
Tel. 044 728 11 11
Standort Kilchberg
Tel. 044 716 61 61
info@see-spital.ch
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